Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Linie 22 GmbH gegenüber Auftraggebern. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Linie 22 GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Vertragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot oder in der Projektbeschreibung definierte Leistung. Der konkrete Leistungsumfang, zeitliche Rahmenbedingungen sowie qualitative und methodische Standards der Durchführung sind verbindlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch eine eindeutige Bestätigung per E-Mail zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Honorar (z. B. Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale). Ein voller Beratungstag liegt vor, wenn der Einsatz vor 13:00 Uhr beginnt oder nach 13:00 Uhr endet.
Projektbezogene Zusatzkosten wie Reisekosten, Raum- und Mietkosten, Backoffice-Leistungen, Technik, Moderationsmaterial oder Catering sind gesondert zu vereinbaren und werden vom Auftraggeber getragen, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Leistung oder – bei laufenden Projekten – in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie ggf. pauschale Mahnkosten (§ 288 Abs. 5 BGB).
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch unterlassene Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehrkosten infolge verspäteter oder unzureichender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
5. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,
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die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,
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die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden, oder
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die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
6. Datenschutz (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter [https://www.linie22.de/datenschutz] erläutert.
Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Textform zur Verfügung gestellt.
7. Haftung
Die Linie 22 GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der Beratung getroffen werden, übernimmt die Linie 22 GmbH keine Haftung.
8. Nutzungsrechte
Entstehen im Rahmen der Leistungen urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
Jegliche Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Linie 22 GmbH. Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei der Linie 22 GmbH, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge enden automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Stornierungs- und Ausfallbedingungen
Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber:
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Bis 14 Kalendertage vor Durchführung werden 50 % des vereinbarten Honorars sofort fällig.
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Weniger als 14 Kalendertage werden 100 % des vereinbarten Honorars sofort fällig.
Zusätzlich sind alle bereits angefallenen Kosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft) zu ersetzen.
Bei krankheitsbedingtem Ausfall auf Seiten der Linie 22 GmbH wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf grobem Verschulden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.